Die Meldung kommt zwar etwas spät, aber da ich gerade den Hinweis auf die Übersetzung des WebAIM-Artikels zur Barrierefreiheit im Internet veröffentlicht habe, hier noch die Nachricht, dass die “zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmte Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” offenbar Übersetzungsfehler enthält.
Laut Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits vor der Veröffentlichung “vielfach darauf hingewiesen”, dass die Übersetzung nicht dem Geist und Inhalt der Konvention entspricht”. [Quelle: kobinet]
“Accessibility” wurde mit “Zugänglichkeit” statt mit “Barrierefreiheit” übersetzt.
Hier der Link zur Übersetzung (PDF) auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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