“Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist nicht gesetzlich geschützt. Eine Übersetzerausbildung ist zum Erstellen einer druckreifen, qualitativ hochwertigen und ihrem Zweck angemessenen Übersetzung jedoch unverzichtbar. Ausgebildete Übersetzer führen eine der folgenden Bezeichnungen: Diplom-Übersetzer, Diplom-Fachübersetzer, Diplom-Technikübersetzer, geprüfter Übersetzer, staatlich geprüfter Übersetzer, akademisch geprüfter Übersetzer, staatlich anerkannter Übersetzer, Diplom-Sprachmittler, staatlich geprüfter Sprachmittler.”

Dass ein Übersetzerdiplom für die Deutsch Italienisch Übersetzung der technischen Dokumentation eines neuen Content-Management-Systems oder der patentierten Elektronik eines Metalldetektors für die Pharmaindustrie unverzichtbar wäre, kann ich nach jahrelanger Tätigkeit als Vermittler von technisch anspruchsvollen Fachübersetzungen und der oft langwierigen Suche nach dem für das aktuelle Projekt am besten geeigneten Übersetzer absolut nicht unterschreiben.
Im Gegenteil: Quereinsteiger - Informatiker, Ingenieure, die mit der Quellsprache vertraut sind und sich in der Sache auskennen, haben insbesondere dann, wenn es um die Übersetzung von technisch ins Detail gehenden Texten und funktionalen Zusammenhängen geht, die weitaus besseren Karten und kommen mit einiger Erfahrung immer zum besseren Ergebnis.
Webdesign und Suchmaschinenoptimierung: nofactory.eu
| U-News: Beiträge als E-Mail-Newsletter beziehen |