EU muss vollständige Übersetzung wichtiger EU-Vorlagen liefern

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Zur Beratung des Sonderberichts Nr. 9/2006 des Europäischen Rechnungshofes über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat im Europaausschuss und im Haushaltsausschuss des Bundestages erklären der Vorsitzende des Unterausschusses zu Fragen der Europäischen Union im Haushaltsausschuss, Klaus-Peter Willsch MdB, und der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:

90 von 493 Millionen EU-Bürgern sprechen Deutsch als Muttersprache. Deutsch ist damit die meistgesprochene Muttersprache in der EU. Seit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder ist Deutsch mit rund 63 Millionen Sprechern – nach dem Englischen – die zweitwichtigste Fremdsprache in der EU.

Leider ist es in den vergangenen Monaten wiederholt vorgekommen, dass wichtige, für den Deutschen Bundestag beratungs- und entscheidungsrelevante EU-Dokumente überhaupt nicht oder nur unvollständig in deutscher Sprache vorgelegt worden sind. Die Europäische Kommission kommt damit Ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nach, alle Dokumente in der Arbeitssprache Deutsch vorzulegen.

Die vollständige Übersetzung aller beratungs- und entscheidungsrelevanten EU-Dokumente ist jedoch Grundvoraussetzung für die ungehinderte Erfüllung des Mitwirkungsauftrags des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten, wie sie in Deutschland das Grundgesetz für den Bundestag vorsieht.

An der derzeitigen Übersetzungspraxis der EU ist insbesondere zu kritisieren, dass die Entscheidung für oder gegen eine vollständige Übersetzung eines Dokuments nach rein formalen Kriterien erfolgt, die politische Bedeutung eines Dokuments dabei aber nicht beachtet wird.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung weiter in ihrem Bemühen unterstützen, bei der Europäischen Kommission die Übersetzung sämtlicher Dokumente in die deutsche Sprache durchzusetzen. Hierfür sind bei der Aufstellung des Gesamtshaushalts 2008 der EU durch Umschichtungen angemessene Mittel für Übersetzungen einzustellen.

Der Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union hat mittlerweile 26 EU-Vorlagen mit 2271 englischen bzw. französisch-sprachigen Seiten zurückgewiesen. Wenn die Kommission nicht in der Lage ist, das Problem zu meistern, muss ein alternativer Weg beschritten werden. Der Deutsche Bundestag könnte dann selbst entsprechende Übersetzungskapazitäten aufbauen und die entstehenden Kosten gegen sonstige Forderungen der Europäischen Union an Deutschland verrechnen.




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