Allgemeine Geschäftsbedingungen für an Übersetzer des Teams adatrad vergebene Übersetzungsaufträge
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas
anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind für den Übersetzer nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.).
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert
und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen,
Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von
möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober, vorsätzlicher Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Informationen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit
seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zu Kenntnis kommen.
7. Vergütung
Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und
mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen eine Anzahlung
fordern. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht. Der Übersetzer behält sich das Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Rom, den 01.01.2003
